Wissenswertes zum Praxisbesuch
Im Folgenden möchten wir Ihnen gerne häufig gestellte Fragen beantworten. Scheuen Sie sich nicht uns anzusprechen wenn Ihnen etwas unklar ist. Es gibt keine dummen Fragen, nur dumme Antworten!
- Was passiert bei meinem ersten Termin in Ihrer Praxis?
- Warum muss ich so viel unterschreiben beim ersten Besuch?
- Wann wird meine Krankenkassenkarte eigentlich eingelesen?
- Wie oft muss ich zum Zahnarzt?
- Wie oft wird geröntgt und warum eigentlich?
- Bekomme ich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für meinen Arbeitgeber?
- Muss ich einen Termin vereinbaren oder kann ich einfach vorbei kommen?
- Wie verhalte ich mich bei Zahnschmerzen?
- Bei den ganzen Zuzahlungen z.B. Prophylaxe fällt es mir schwer zu beurteilen, was wirklich nötig ist und was nur Geldmacherei, wie kann ich vergleichen?
Was passiert bei meinem ersten Termin in Ihrer Praxis?
Nachdem Sie Ihren Anmeldebogen ausgefüllt haben, nehmen wir uns sehr viel Zeit, mit Ihnen über Ihre Wünsche, Erwartungen und Ängste zu sprechen, um Sie später optimal behandeln zu können.
Im Anschluß an unser Erstgespräch untersuchen wir Ihre Zähne, Ihr Zahnfleisch, den Zahnhalteapparat sowie die Kaumuskulatur – eventuell mit Hilfe einer Röntgenaufnahme. Die daraus resultierende Diagnose besprechen wir mit Ihnen ausführlich und erörtern – falls erforderlich - mit Ihnen zusammen die Behandlungsmöglichkeiten. Als nächstes stellen wir mit Ihnen zusammen einen Behandlungsplan auf und vereinbaren, falls nötig, neue Termine zur Durchführung.
Weiterhin informieren wir Sie über vorbeugende Maßnahmen und empfehlen Ihnen eine regelmäßige Prophylaxe.
Unser Ziel ist es, Sie Schritt für Schritt zu begleiten, Ihnen eventuelle Ängste zu nehmen, den Zahnarztbesuch so angenehm wie möglich zu machen und dabei zu einem optimalen Ergebnis zu gelangen.
Warum muss ich so viel unterschreiben beim ersten Besuch?
Sie bekommen bei Ihrem ersten Besuch 3 Formulare zum Ausfüllen. Das erste Formular erhält die Einverständniserklärung, dass wir Ihre Daten an ein Rechenzentrum weitergeben, welches für uns die Abrechnung übernimmt. Bei dem zweiten Formular handelt es sich um den Anamnesebogen. Es ist für die Behandlung sehr wichtig zu erfahren, ob Sie unter Erkrankungen leiden und welche Medikamente Sie einnehmen. Bei dem dritten Bogen handelt es sich um einen Aufklärungsbogen. Wir verwenden in unserer Praxis kein Amalgam. Auch wenn wir jeden Behandlungsschritt und eventuell entstehende Kosten individuell mit Ihnen durchsprechen ist es uns wichtig, dass Sie schriftlich aufgeklärt worden sind.
Wann wird meine Krankenkassenkarte eigentlich eingelesen?
Die Krankenkassenkarte wird pro Quartal einmal eingelesen, bitte bringen Sie diese zu Ihren Terminen immer mit.
Wie oft muss ich zum Zahnarzt?
Wir empfehlen zweimal jährlich die Vorsorgeuntersuchung zum Erhalt Ihrer Zahngesundheit und zweimal jährlich eine professionelle Zahnreinigung. Bei Zahnschmerzen ist eine möglichst zeitnahe Behandlung wichtig.
Wie oft wird geröntgt und warum eigentlich?
Wir sind bemüht, die Röntgenbelastung möglichst niedrig zu halten. Dennoch kann es im Laufe der Behandlung sinnvoll sein, ein weiteres Röntgenbild anzufertigen, da wir dort Dinge erkennen können, die von außen nicht sichtbar sind. Bei der normalen Kontrolluntersuchung röntgen wir ca. alle zwei Jahre um Karies in den Zahnzwischenräumen frühzeitig erkennen zu können. Bei der in unseren Praxen verwendeten, modernsten, digitalen Röntgentechnik ist die Strahlenbelastung äußerst gering. Zum Vergleich: Die Strahlenbelastung eines Röntgenbildes des Thorax (des Brustkorbes) entspricht in etwa 500 Röntgenbildern Ihrer Zähne.
Bekomme ich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für meinen Arbeitgeber?
Je nach Behandlung kann es erforderlich sein, dass wir Sie kurzzeitig krank schreiben. In einem solchen Fall erhalten Sie von uns eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Wir bescheinigen Ihnen gerne jeden Praxisbesuch und bestätigen Ihnen auf Wunsch schriftlich die Dauer der Behandlung.
Muss ich einen Termin vereinbaren oder kann ich einfach vorbei kommen?
Wir bitten Sie, in jedem Fall einen Termin zu vereinbaren! Je nach Behandlung kann die Dauer des Zahnarztbesuches zwischen 15 Minuten und 3 Stunden liegen. Terminvergaben helfen uns und Ihnen, die Wartezeiten so gering wie möglich zu halten. Selbstverständlich behandeln wir Sie bei starken Zahnschmerzen möglichst sofort. Wir bitte Sie jedoch – auch bei akuten Schmerzen – vorher bei uns anzurufen damit wir Sie bestmöglich in die Behandlungsabläufe einplanen können. Genauso wichtig ist es Termine, die Sie nicht einhalten können frühzeitig abzusagen, oder uns zu informieren, wenn Sie sich verspäten. Unser Team ist bemüht, sich für jeden Patienten die nötige Zeit zu nehmen, dazu brauchen wir Ihre Unterstützung. Bitte haben Sie auch Verständnis, wenn Schmerznotfälle oder unvorhersehbare Komplikationen zu längeren Wartezeiten führen.
Wie verhalte ich mich bei Zahnschmerzen?
Sowohl für den Patienten als auch für den Zahnarzt gehören Zahnschmerzen zu den unangenehmsten Erfahrungen. Als Patient leiden Sie häufig lange, da Schmerzmittel oft nur ungenügend helfen und Zahnschmerzen meistens dann auftreten, wenn man sie so gar nicht gebrauchen kann. Dabei schränken sie die Lebensqualität oft erheblich ein.
Für den Zahnarzt stellen Schmerzpatienten eine Herausforderung dar, da er den Patienten schnellstmöglich behandeln will und in seine Arbeitsabläufe einplanen muss. Die Behandlung von Schmerzpatienten sollte aber ohne Zeitdruck und erhöhtem Stress erfolgen.
Bei regelmäßiger Kontrolle und den empfohlenen Prophylaxemaßnahmen sollten Zahnschmerzen erst gar nicht entstehen. Die Einstellung nur zum Zahnarzt zu gehen, wenn es weh tut ist leider grundlegend falsch. So sind Sie bei Ihren Besuchen mit schmerzhaften Behandlungen konfrontiert und verlieren ggf. Zähne, die man durch regelmäßige Kontrolle hätte erhalten können.
Bei den ganzen Zuzahlungen z.B. Prophylaxe fällt es mir schwer zu beurteilen, was wirklich nötig ist und was nur Geldmacherei, wie kann ich vergleichen?
Schwarze Schafe gibt es sicherlich überall. Uns als Praxisteam geht es dabei nicht anders als Ihnen, wenn wir zum Arzt gehen. Wir sind verunsichert, ob bestimmte Behandlungen überhaupt nötig sind.
Wir empfehlen Ihnen daher: Sprechen Sie uns bei Unsicherheiten bitte an, denn wir haben als Zahnärzte eine moralische Verpflichtung Ihnen gegenüber und streben ein gegenseitiges Vertrauensverhältnis an.
Oftmals gibt es mehrere Behandlungsmöglichkeiten, über die Sie von uns ausführlich aufgeklärt werden. Die Entscheidung überlassen wir dabei Ihnen. Bei der Wahl Ihres Zahnarztes sollten Sie sich auf Ihr Bauchgefühl verlassen und ggf. eine zweite Meinung einholen.
Manchmal erleben wir eine Verunsicherung im Hinblick auf Prophylaxe- Themen. „Das haben wir vor 40 Jahren schließlich auch nicht gebraucht“ heißt es oft. Heute wissen wir aber, dass wir durch geeignete Prophylaxemöglichkeiten die Zähne oft bis ins hohe Alter erhalten und schweren Krankheiten des Zahnhalteapparates vorbeugen können. Durch regelmäßige Prophylaxe bleiben Ihnen oft teure Behandlungen (z.B. Zahnersatz) erspart. Wir sind aber nicht nur überzeugt vom Nutzen z.B. der professionellen Zahnreinigung, sondern außerdem rechtlich verpflichtet Sie über Prophylaxe aufzuklären. Leider ist die professionelle Zahnreinigung keine Kassenleistung, daher müssen wir Ihnen diese Behandlung in Rechnung stellen, unsere Behandler klären Sie auch hierzu umfassend auf.
Unser Schwerpunkt liegt auf der Erhaltung Ihrer Zahngesundheit – ein schönes Lächeln bis ins hohe Alter bedeutet Lebensqualität!